RAHMUNG
Die Aufenthaltserlaubnis für Investitionen, auch bekannt als Goldenes Visum, ist eine Aufenthaltserlaubnis, die Drittstaatsangehörigen (außer Mitgliedstaaten der Europäischen Union) durch eine der in der portugiesischen Gesetzgebung vorgesehenen Investitionen erteilt wird.
Nach den jüngsten Änderungen des Goldenen Visums, die im Oktober 2023 in Kraft getreten sind, gibt es derzeit fünf Investitionen, die für diese Art von Aufenthaltserlaubnis beantragt werden können.
Hier finden Sie eine Zusammenfassung des Goldenen Visums und alles, was Sie darüber wissen müssen.
RAHMENBEDINGUNGEN
Um einen Antrag zu stellen, muss der Antragsteller nachweisen, dass eine der in den Rechtsvorschriften vorgesehenen Investitionen getätigt wurde (siehe Liste der förderfähigen Investitionen unten) und sicherstellen, dass er oder sie nicht Gegenstand einer einschlägigen Straftat oder Warnung der Schengener Informationsdienste war.
Um das Goldene Visum aufrechtzuerhalten und zu erneuern, muss der Antragsteller die Investition für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren aufrechterhalten; die Mindestaufenthaltsdauer auf portugiesischem Hoheitsgebiet – mindestens 7 Tage pro Jahr – einhalten; keinen Hinweis auf ein Einreise- oder Aufenthaltsverbot im Schengener Informationssystem haben; in Portugal nicht zu mehr als 1 Jahr Gefängnis verurteilt worden sind; keine Gründe der inneren Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung haben, die einer Verlängerung entgegenstehen.
FÖRDERFÄHIGE INVESTITIONEN
Derzeit ist es möglich, eine Aufenthaltserlaubnis für Investitionen zu beantragen, indem eine der folgenden Investitionen getätigt wird:
• Risikokapital und Investmentfonds
≥ 500.000 € beim Erwerb von Beteiligungsanteilen an Risikokapital- oder Investmentfonds, die nicht mit dem Immobiliensektor in Verbindung stehen, in Portugal ansässig und auf die Kapitalisierung portugiesischer Handelsgesellschaften spezialisiert sind (mindestens 60% der Investition in portugiesische Unternehmen).
• Handelsgesellschaft
≥ 500.000 € für die Gründung einer Handelsgesellschaft oder für die Erhöhung des Stammkapitals einer bestehenden Handelsgesellschaft, verbunden mit der Schaffung von fünf neuen dauerhaften Arbeitsplätzen oder der Erhaltung von zehn Arbeitsplätzen, von denen mindestens fünf dauerhaft sein müssen.
• Kulturprojekt
≥ 250.000 € in die künstlerische Produktion, die Wiederherstellung oder Pflege des nationalen Kulturerbes investiert oder diese unterstützt werden, die von akkreditierten Institutionen durchgeführt wird, und das Projekt muss vom Kulturministerium zertifiziert sein.
• Schaffung von mindestens 10 neuen Arbeitsplätzen
•Wissenschaftliche Forschung
≥ 500.000,00 € werden in wissenschaftliche Forschungsprojekte investiert, die von öffentlichen oder privaten Einrichtungen entwickelt werden, die von der portugiesischen Regierung zertifiziert sind.
Die Regelung des Goldenen Visums sieht die Möglichkeit vor, die Investitionsschwellen um 20 % zu senken, wenn sie in einem Gebiet mit geringer Bevölkerungsdichte getätigt werden und die betreffenden Investitionen in kulturelle Projekte, die Schaffung von Arbeitsplätzen oder die wissenschaftliche Forschung fließen.
Ab dem 7. Oktober 2023 ist der Erwerb von Grundstücken mit oder ohne Sanierungsmaßnahmen nicht mehr antragsfähig. Diese Änderung wirkt sich jedoch nicht auf bereits eingereichte Anträge aus und steht deren Erneuerung nicht entgegen. Gemäß den Bestimmungen dieser Änderung müssen neue Anträge auf ein Goldenes Visum auf einer der oben genannten Investitionen basieren.
VORTEILE
Unter den vielen Vorteilen heben wir die folgenden hervor:
• Befreiung von der Visumpflicht für die Freizügigkeit innerhalb des Schengen-Raums
• Betreten und verlassen das portugiesische Hoheitsgebiet ohne Einschränkungen
• Verpflichtung, sich nur 7 Tage im Jahr auf portugiesischem Hoheitsgebiet aufzuhalten
• Zugang zu öffentlichen und privaten Dienstleistungen auf portugiesischem Hoheitsgebiet, insbesondere freier Zugang zum nationalen Gesundheitsdienst
• Das Recht, auf portugiesischem Hoheitsgebiet zu arbeiten, zu studieren und zu investieren
• Möglichkeit, nach fünf Jahren die portugiesische Staatsangehörigkeit oder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu beantragen
• Auch Familienangehörige können von all diesen Leistungen profitieren, indem sie einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen (für anspruchsberechtigte Familienangehörige siehe unten).
ANSPRUCHSBERECHTIGTE FAMILIENMITGLIEDER
Mit der Beantragung der Familienzusammenführung ist es möglich, die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für folgende Familienmitglieder des Investors zu beantragen:
• Der Ehepartner
• Minderjährige oder geschäftsunfähige Kinder, die vom Paar oder einem der Ehegatten abhängig sind
• Minderjährige, die vom Antragsteller oder seinem Ehepartner adoptiert wurden
• Volljährige Kinder, die vom Paar oder einem der Ehegatten abhängig sind, alleinstehend sind und studieren
• Die Verwandten ersten Grades in aufsteigender Linie des Antragstellers oder seines Ehegatten, sofern sie von ihm Unterhalt erhalten
• Minderjährige Geschwister, sofern sie unter der Vormundschaft des Bewohners stehen.
OFFIZIELLE STAATLICHE ABGABEN (AKTUALISIERT AB 01/2025)
Zusätzlich zur Investition muss der Antragsteller für das Goldene Visum die folgenden Verwaltungskosten berücksichtigen (Werte zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Newsletters):
• Erteilung der ersten Aufenthaltserlaubnis:
o Analysegebühr: 605,10 €
o Gebühr für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubniskarte: 6045,20 €
•Umbauarbeiten:
o Analysegebühr für den Verlängerungsantrag: 605,10 €
o Gebühr für die Ausstellung der verlängerten Aufenthaltserlaubniskarte: 3023,20 €
Trotz der Gesetzesänderungen bleibt das Goldene Visum also in Kraft und es ist immer noch möglich, neue Anträge zu stellen. Die einzige praktische Auswirkung der Änderungen besteht darin, dass es nicht mehr möglich ist, neue Anträge zu stellen, indem Investitionen im Zusammenhang mit dem Immobiliensektor getätigt werden. Derzeit gibt es fünf Investitionsmodalitäten, die für das Goldene Visum in Frage kommen.