Die seit dem 8. Oktober 2012 geltenden Vorschriften für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Investitionen (ARI / Golden Visa) ermöglichen es Drittstaatsangehörigen, eine befristete Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung von Geschäftstätigkeiten mit Visumbefreiung für die Einreise in das nationale Hoheitsgebiet zu erhalten.
Die portugiesischen goldenen Visa
* Gebiete mit geringer Bevölkerungsdichte: Gemeinden (oder Gemeinden) mit weniger als 100 Einwohnern pro km2 oder mit einem Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf von weniger als 75 % des nationalen Durchschnitts. Die vollständige Liste aller Gebiete mit geringer Dichte finden Sie unten auf der Seite.