Goldenes Visum erklärt
Goldenes Visum erklärt

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Die seit dem 8. Oktober 2012 geltenden Vorschriften für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Investitionen (ARI / Golden Visa) ermöglichen es Drittstaatsangehörigen, eine befristete Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung von Geschäftstätigkeiten mit Visumbefreiung für die Einreise in das nationale Hoheitsgebiet zu erhalten.

Die portugiesischen goldenen Visa

  • Visa für den längerfristigen Aufenthalt können je nach Aufenthaltsdauer für einen vorübergehenden Aufenthalt oder zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis sein und berechtigen zum Aufenthalt in Portugal für den beabsichtigten Zweck: Studium, Ausbildung, Arbeit, medizinische Behandlung, unter anderem
  • Das Visum für einen vorübergehenden Aufenthalt soll die Einreise für Aufenthalte in Portugal für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr ermöglichen. Es gilt für die Dauer des Aufenthalts und für mehrfache Einreisen in das nationale Hoheitsgebiet.
  • Das Visum zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis ist für zwei Einreisen und vier Monate gültig, während dieser Zeit muss der Inhaber bei der Ausländer- und Grenzbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen
  • Jeder ausländische Staatsbürger aus einem Drittland, das nicht der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz angehört und beabsichtigt, sich länger als 1 (ein) Jahr in Portugal aufzuhalten oder aufzuhalten, muss ein Visum beantragen, um einen Wohnsitz zu begründen, wie dies bei den sogenannten D2-, D3- und D7-Visa der Fall ist.

Vorteile

  • Befreiung von der Visumpflicht für die Einreise nach Portugal
  • Leben und Arbeiten in Portugal unter der Bedingung eines Aufenthalts von 7 oder mehr Tagen in Portugal im ersten Jahr und 14 oder mehr Tagen in den folgenden Jahren
  • Befreiung von der Visumpflicht für Reisen innerhalb des Schengen-Raums in 186 Länder
  • Familienzusammenführung
  • Beantragung eines Daueraufenthalts
  • Beantragung der portugiesischen Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung, sofern alle anderen Voraussetzungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes erfüllt sind

Auswahl

  • Immobilienerwerb
    • Mindestinvestition von € 400.000,00*
    • Erwerb einer oder mehrerer Immobilien
    • Investieren Sie als Einzelperson oder als gemeinsame juristische Person
    • Eigene Wohnung oder Pacht
  • Immobiliensanierung
    • Mindestinvestition von € 280.000,00*;
    • Erwerb einer oder mehrerer Immobilien
    • Erfordert Rehabilitation und Wiederherstellung
    • Die Immobilie muss entweder länger als 30 Jahre gebaut werden oder sich in einem ausgewiesenen Stadtsanierungsgebiet (ARU) befinden.
    • Eigene Wohnung oder Pacht
    • Gilt nur für Immobilien in den autonomen Regionen Azoren und Madeira oder in den ländlichen Gebieten, die im Anhang zu Portaria Nr. 208/2017 vom 13. Juli aufgeführt sind"
  • Überweisung
    • Mindestinvestition von 1.500.000 €
    • Gelder, die aus dem Ausland an eine Bank in Portugal überwiesen werden
    • Völlige Unabhängigkeit bei der Anlage der Mittel
    • Möglichkeit, die Mittel zu verwenden, um in Aktien zu investieren
  • Arbeitsbeschaffung
    • Schaffung von mindestens 8 Arbeitsplätzen*
    • Kein Mindestanlagebetrag
    • Alle Gebiete sind förderfähig
    • Möglichkeit von Subventionen durch den Staat

* Gebiete mit geringer Bevölkerungsdichte: Gemeinden (oder Gemeinden) mit weniger als 100 Einwohnern pro km2 oder mit einem Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf von weniger als 75 % des nationalen Durchschnitts. Die vollständige Liste aller Gebiete mit geringer Dichte finden Sie unten auf der Seite.

Golden Visa

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